Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Chantal - Belle de jour, im nachfolgenden Chantal genannt.

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vermittlung von Tänzerinnen oder Tänzern für Veranstaltungen jeglicher Art.

§ 2 Einverständniserklärung

Der Auftraggeber / Veranstalter ist damit einverstanden, dass seine Daten (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) durch Chantal - Belle de jour elektronisch gespeichert werden. Die Daten sowie die Texte, die uns elektronisch übermittelt wurden, werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutzgesetz.

§ 3 Vertragsabschluss, Auftragsbestätigung, Auftragsstornierung

§ 3.1 Die Angebote von Chantal sind stets freibleibend und unverbindlich.

§ 3.2 Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestätigung beider Vertragsparteien und ist um Missverständnisse zu vermeiden nach der Verhandlung über eine Veranstaltung von beiden Vertragsparteien schriftlich (per E-Mail oder Textnachricht) zu übermitteln.

§ 3.3 Diese Auftragsbestätigung sollte folgendes enthalten: das Veranstaltungsdatum, die Veranstaltungszeit, den Veranstaltungsort (genaue Anschrift), die Höhe des Honorars und die Anzahl der gebuchten Tänzerinnen und Tänzer gegebenenfalls mit Künstlernamen.

§ 3.4 Sobald beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) einen Auftrag schriftlich bestätigt haben, ist der Auftrag verbindlich und es gilt somit § 3.6 der AGBs.

§ 3.5 Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die Auftragsstornierung bis maximal 2 Wochen vor Antritt des Auftrages möglich ist, ohne dass eine Ausfallgage fällig wird.

§ 3.6 Beide Vertragsparteien vereinbaren weiterhin, dass bei Stornierung mit weniger als 2 Wochen Vorlauf vor Antritt des Auftrages folgende Stornierungsgebühren fällig werden.

Stornogebühren

  • 30% Stornogebühr zzgl. MwSt. bis 2 Wochen vor dem Auftrittsdatum.
  • 50% Stornogebühr zzgl. MwSt. bis 1 Woche vor dem Auftrittsdatum.
  • 70% Stornogebühr zzgl. MwSt. bis 12 Stunden vor dem Auftrittsbeginn.
  • Danach ist eine Stornierung nur unter Zahlung der vollen Gage zzgl. MwSt. möglich.
  • Eine Stornierung muss schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) eingereicht werden.

 

§ 4 Vom Auftraggeber / Veranstalter zu gewährleistende Rahmenbedingungen

§ 4.1 Die von Chantal vermittelten Tänzerinnen und Tänzer erhalten bei kostenpflichtigen Veranstaltungen freien Zutritt.

§ 4.2 Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich den vermittelten Tänzerinnen und Tänzern eine geeignete Umkleidemöglichkeit zur Verfügung zu stellen.

§ 4.3 Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich die Sicherheit der vermittelten Tänzerinnen und Tänzer während der Veranstaltung zu gewährleisten und trägt die Verantwortung für eventuelle Übergriffe und unsittliche Handlungen.

§ 4.4 Ist es dem Auftraggeber / Veranstalter nicht möglich die nötige Sicherheit zu gewährleisten, ist Chantal berechtigt kostenpflichtig eine Sicherheitsperson dafür zu beauftragen.

§ 5 Preise, Bezahlung, Zahlungsbedingungen

§ 5.1 Die Preise gestalteten sich je nach Veranstaltung, Tänzer/in, Aufwand der Show und des Showkostüms. Diese werden bei der Auftragsbesprechung festgesetzt und sind mit der Auftragsbestätigung bindend. Fahrtkosten sind in den verhandelten Preisen enthalten.

§ 5.2 Die Bezahlung hat entweder in Bar vor Ort zu erfolgen oder durch Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung auf die Bankverbindung von Chantal.

§ 5.3 Sollte dies nicht geschehen, behält sich Chantal das Recht vor, nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist, ohne weitere Mahnungen, den überfälligen Betrag gerichtlich einzufordern. Kosten des Verfahrens sind hierbei vom Schuldner zu tragen.

§ 6 Jugendschutz

Für den Jugendschutz hat der Auftraggeber / Veranstalter Sorge zu tragen. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Shows und Darbietungen einen erotischen Charakter haben. Ob Personen unter 18 Jahren der Eintritt zur Veranstaltung gewährt wird, liegt im Ermessen des Auftraggebers / Veranstalters. Eventuelle Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen Chantal wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes sind daher ausgeschlossen.

§ 7 GEMA-Gebühren und KSK

Sämtliche Abgaben wie z.B. KSK, GEMA-Gebühren (bei öffentlichen Veranstaltungen) usw. sind Sache des Auftraggebers / Veranstalters und sind auch von diesem zu entrichten.

§ 8 Fotos, Videos von der Veranstaltung

§ 8.1 Fotos dürfen grundsätzlich gemacht, jedoch nicht veröffentlicht werden, es sei denn, es ist mit Chantal anders vereinbart (schriftlich).

§ 8.2 Aufzeichnungen die durch Chantal genehmigt und während dem Auftritt gemacht wurden, sind Chantal auf Wunsch unentgeltlich für eigene Werbezwecke zur Verfügung zu stellen.

§ 8.3 Aufzeichnungen jeglicher Art öffentlich freizugeben ist verboten. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.

§ 9 Haftung

§ 9.1 Bei Showausfall am Tag der Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen (höhere Gewalt) wie z.B. Unfall auf dem Weg zum Auftritt, Autobahnsperrung, Naturkatastrophen oder unzumutbare Wetterverhältnisse haftet Chantal nicht und ist von jeglichen Regressforderungen befreit.

§ 10 Veröffentlichung der Daten von Chantal

§ 10.1 Wenn nicht anderweitig und schriftlich von Chantal zu verstehen gegeben, ist es ausdrücklich verboten Fotos, Ausschnitte der Webseite, Dateien oder Dokumente, zu kopieren, zu drucken, zu verteilen oder in jeglicher Art und Weise zu veröffentlichen. Weder kommerziell noch unkommerziell. Zuwiderhandlungen haben rechtliche Konsequenzen.

§ 11 Auftrittszeit

§ 11.1 Da es verkehrsbedingt zu Verspätungen kommen kann, besteht eine Karenzzeit (Zeitspanne) von bis zu 60 Minuten. Diese eventuellen Verspätungen stellen keinen Mangel dar und lassen keine Ansprüche auf Schadensersatz begründen.

§ 12 Salvatorische Klausel

§ 12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.